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Eine Inhaltsversicherung ist für Ihre Firma essenziell wichtig. Mit der passenden Versicherung können Sie Ihre Betriebseinrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte gehen Schäden, Brand, Diebstahl und andere Gefahren schützen. Viele Firmen haben Maschinen und Anlagen mit einem hohen Wert. Im Schadensfall müssen Sie gut abgesichert sein, da sonst die Existenz auf dem Spiel steht. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Inhaltsversicherung Gewerbe Firmen und Unternehmen schützen kann.

Wie kann eine Inhaltsversicherung Gewerbe Unternehmen schützen?

Die Inhaltsversicherung für Unternehmen können Sie mit einer Hausratversicherung für Privatpersonen vergleichen. Die passende Inhaltsversicherung ist für die Betriebssicherung einer Firma besonders wichtig. So sind Sie gegen verschiedene Schäden oder Gefahren abgesichert. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für die Wiederbeschaffung neuer Anlagen und Vorräte. Eine Inhaltsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, die ein Selbstständiger oder Unternehmer für die eigene Firma abschließen sollte. Der Schutz der Betriebseinrichtung ist das A und O.

Wie kann eine Inhaltsversicherung Gewerbe Unternehmen im Schadensfall schützen?

Die passende Inhaltsversicherung bewahrt Sie als Geschäftsführer und Ihr Unternehmen bei einem großen Schaden vor der Insolvenz. Es ist wichtig, dass sich Unternehmen Gedanken um den Leistungsumfang machen. Die Versicherung wird auch die Kosten für eine potenzielle Wiederbeschaffung oder Reparaturkosten übernehmen. Maschinen und Anlagen sind für ein Unternehmen im produzierenden Gewerbe das Herzstück.

Die Anschaffungskosten für die Maschinen können im sechsstelligen Bereich liegen. Mit einer Inhaltsversicherung werden diese Anlagen gegen Gefahren und Schäden abgesichert. Ein weiterer wichtiger Faktor einer Inhaltsversicherung ist die Übernahme der Kosten für einen Betriebsausfall. Für einen potenziellen Betriebsausfall sollten Sie sich bei Ihrem Versicherer über die Betriebsausfallversicherung informieren. Die Betriebsausfallversicherung kann in die bestehende Inhaltsversicherung mit aufgenommen werden.

Was ist eine Inhaltsversicherung?

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In diesem Abschnitt geht es darum, worum es sich bei einer Inhaltsversicherung handelt. Unternehmen können mit dieser Art Versicherung, bewegliche Güter, Maschinen, Anlagen und Sachen sichern. Die Inhaltsversicherung kann auch als Inventar-, Geschäftsinhalts-, Betriebs- und Gewerbeversicherung bezeichnet werden. Die Büroausstattung, die Geräte, Lagerbestände, Waren und andere betriebliche Ressourcen sind das Herzstück von Firmen.

Durch den Abschluss einer Inhaltsversicherung schützen Sie das Eigentum gegen Wasser- und Brandschäden, Betriebsausfall und Diebstahl. Die Ressourcen sind die Basis des Unternehmens und für den strategischen Erfolg immens wichtig. Ohne Absicherung kann ein großer finanzieller Schaden entstehen, die Sie dann aus eigener Tasche refinanzieren müssten. Vorräte, Materialien und andere Vermögensgegenstände sollten daher in die Inventar- und Inhaltsversicherung mit aufgenommen werden. Alle Vermögensgegenstände, Anlagen und Geräte sind dann gegen Diebstahl, Vandalismus, Wasserschäden, Hagel, Sturm und Brände geschützt.

Bei Bedarf können Sie Ihr Inventar im Unternehmen auch gegen Erdrutsch, Lawinen und Erdbeben absichern. Diese Schäden werden auch als Elementarschäden bezeichnet. Die Leistungen der Versicherung können an das Unternehmen angepasst werden. Weitere Leistungen sind die Ertragsausfall- und die Betriebsunterbrechungsversicherung. Hier sollten Sie sich von Ihrem Versicherer beraten lassen.

Betriebsausfallversicherung

Wenn eine Maschine oder Anlage beschädigt ist, kann es in der gesamten Produktion zum Betriebsausfall kommen. Im Schadensfall ist eine Betriebsunterbrechung sehr wahrscheinlich. Trotz der Betriebsunterbrechung müssen die fixen Kosten weiter gedeckt werden. Ohne die passende Inhaltsversicherung entstehen hohe Kosten, die Unternehmen nur eine gewisse Zeit stemmen können. Durch die Unterbrechung sinken die Einnahmen. Als Unternehmen können Sie sich mit einer Betriebsausfallversicherung gegen eine potenzielle Betriebsunterbrechung absichern.

Warum ist eine Betriebssicherung sinnvoll?

Bei der Unternehmensgründung müssen sich Firmen Gedanken um das richtige Konzept machen. Wenn das Gewerbe angemeldet wurde, werden die ersten Anschaffungen getätigt. Es ist wichtig, dass Sie sich auch Gedanken um die Betriebssicherung machen, um die Vorräte, Ressourcen, Waren, Büroausstattung und restliche Betriebseinrichtung effektiv zu schützen. Am Anfang wird viel Kapital in die kaufmännische und technische Ausstattung eines Unternehmens investiert.

Sollten die Geräte und Anlagen nicht abgesichert werden, bleiben Sie als Unternehmer auf den Reparaturkosten und Kosten für die Wiederbeschaffung sitzen. Bei Diebstählen, Vandalismus, Elementarschäden, Feuer- und Wasserschäden greift dann die Inhaltsversicherung und sichern Sie vollständig ab. Vor dem Abschluss der Versicherung müssen Sie sich von Ihrem Versicherer beraten lassen. Es ist wichtig, dass die Leistungen und Modalitäten genau an Ihre Firma angepasst sind.

Für wen ist eine Inhaltsversicherung sinnvoll?

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Eine Inhaltsversicherung eignet sich für alle Unternehmen im Einzelhandel, Groß- und Außenhandel, der Industrie und in der Gastronomie. Jedes Unternehmen mit einem Büro und einer Lagerhalle sollte sich gegen verschiedene Schäden mit einer Inhaltsversicherung absichern.

Schadensfälle

Bei der Versicherungsberatung sollten Sie sich gegen verschiedene Schadensfälle absichern. Hierzu müssen Sie sich detailliert mit Ihrem Unternehmen und der Branche befassen, in der Sie tätig sind. Als Unternehmen im Einzelhandel benötigen Sie andere Leistungen als ein Unternehmen in der Gastronomie.

Die wichtigsten Bereiche sind die Absicherung gegen Wasser- und Feuerschäden. In der Versicherung werden alle Schadensursachen aufgeführt, gegen die Sie abgesichert sind. Häufige Schadensursachen sind Hagel, Sturmschäden, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Blitzschlag und Explosionsschäden. In manchen Regionen ist es auch besonders wichtig, das Unternehmen und die Betriebseinrichtung gegen Elementargefahren und -schäden abzusichern (Schnee, Erdbeben oder Hochwasser).

Bei manchen Versicherungen sind die Elementargefahren Bestandteil der Inhaltsversicherung oder es muss eine zusätzliche Elementarversicherung abgeschlossen werden. Um sich gegen alle Gefahren in der Region abzusichern, können sich Unternehmen auch für die sogenannte ,,Allgefahrenversicherung“ entscheiden.

Worauf sollten Unternehmen beim Abschluss einer Inhaltsversicherung achten?

Die wichtigsten Punkte vor dem Abschluss einer Inhaltsversicherung sind der Leistungsumfang und der individuelle Bedarf. Als Selbstständer benötigen Sie andere Leistungen als ein Großkonzern mit riesigen Büros, Produktions- und Lagerhallen.
Bei der Wahl der Versicherung sollte auch der Unternehmensstandort beachtet werden. An manchen Standorten und Regionen müssen Sie sich gegen Elementargefahren absichern. Bei Fragen können Sie sich an den Versicherer und Ihren Berater wenden.

IT-Unternehmen müssen auf die Sicherung der Software und Daten achten. Der Schutz der betriebsinternen Daten ist besonders wichtig. Manche Versicherer schließen Computer- und Softwareprogramme aus. Falls die Daten und Softwareprogramme nicht abgesichert sind, sollten Sie sich als IT-Unternehmen für eine Cyber- oder Elektronikversicherung entscheiden. Diese beiden Versicherungen sind jedoch nicht Bestandteil der Inhaltsversicherung.
Die Kosten für eine Inhaltsversicherung können variieren. Wichtige Faktoren sind Selbstbeteiligung, Vertragsbedingungen, Vertragslaufzeit und der Deckungsbeitrag.

Versicherungssumme

Unternehmen müssen sich beim Leistungsumfang auch für eine passende Versicherungssumme entscheiden. Mit der Versicherungssumme muss die gesamte Betriebseinrichtung refinanziert werden können. Es müssen alle Bereiche und Büros mit angegeben werden. Bei einer fehlerhaften Angabe des Inventars könnte der Versicherer im Schadensfall nicht den gesamten Betrag erstatten. Es ist ratsam, eine hohe Versicherungssumme zu vereinbaren.

Was passiert bei Fahrlässigkeit?

In den meisten Fällen wird ein Gutachter der Versicherung beauftragt, den Schadensfall zu untersuchen. Sollten Sie nur leicht fahrlässig gehandelt haben, erhalten Sie den vollen Betrag. Handelt es sich aber um ein grob fahrlässiges Verhalten, kann es sein, dass die Versicherung nicht oder nur einen Teil der Versicherungssumme zahlt. Nähere Informationen über den Versicherungsschutz bei Fahrlässigkeit können Sie in der Inhaltsversicherung nachlesen. Auch hier sollten Sie sich bei Fragen an Ihren Versicherungsberater wenden. Handelt es sich um einen vorsätzlichen Schaden, wird die Versicherung nichts bezahlen.

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