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Für Innenarchitektur schlägt Ihr Herz und Sie träumen von Räumen, die Sie mit Ihren Ideen kreativ gestalten können? Dann könnte eine Selbstständigkeit als Raumausstatter das Richtige für Sie sein. Denn Ihre Liebe zur Inneneinrichtung sowie Erfindergeist und Kreativität sind elementare Voraussetzungen ebenso wie die Anwendung richtiger Techniken. Beruf bedeutet: Berufung. Folgen Sie diesem Ruf und absolvieren Sie eine Weiterbildung. Sie festigt und vertieft die Kenntnisse Ihrer Ausbildung. Ihre Zielsetzung ist nicht, ein zweites Standbein zu schaffen, sondern eine Existenzgründung? Dann stellen und beantworten Sie sich bitte folgende Fragen:

  • Was ist mein Alleinstellungsmerkmal, das mich von der Konkurrenz unterscheidet?
  • Wie erreiche ich genügend Menschen, die bereit sind, für meine Ideen Geld auszugeben?
  • Womit und wo erreiche ich potenzielle Kaufinteressierte?
  • Wie lange werden meine finanziellen Reserven ausreichen?
  • Wie finde ich einen solventen Investor oder eine Bank, die mir zu ausreichend Startkapital verhelfen?

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit


Informieren und sammeln Sie wichtige Daten und Fakten für Ihre Existenzgründung: Standort, Rechtsform des Unternehmens und ein Businessplan sind nur wenige der To-dos, die nun für Sie anfallen. Weitere sind:

  • einen regionalen Berater finden
  • Fördermittel und Finanzierungshilfen abchecken
  • Gewerbe anmelden
  • Finanzamt und Steuerrecht
  • richtig und ausreichend absichern durch eine geeignete Versicherung
  • Marketingmaßnahmen ergreifen
  • Kundschaft dauerhaft an Ihr Unternehmen binden

So nähern Sie sich Schritt für Schritt der Selbstständigkeit in der Raumausstattung.

Welche Raumausstatter Weiterbildungen bieten sich an?

Je nachdem, welche Vorkenntnisse Sie besitzen, könnten Sie einen Meisterbrief als Raumausstatter anstreben, Betriebswirt im Handwerk oder ein Restaurator im Handwerk für Raumausstattung werden und zum Gestalter für Holz- und Raumgestaltung avancieren. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Überlegen Sie gut, welche die passende für Ihr Vorhaben ist. Mit einem Abitur vorausgesetzt, können auch wissenschaftliche Studiengänge belegt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Bildende Kunst
  • Bühnenbildner
  • Innenarchitektur
  • Restaurierung
  • Textil-, Bekleidungs-Technologie und -Design
  • Produkt-, Industriedesign

Vor der Gewerbeanmeldung

Vor diesem Schritt muss geklärt werden:
Führen Sie ein Gewerbe, oder sind Sie Freiberufler? Trifft letzteres zu, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Selbstständigkeit bedeutet nicht automatisch, dass Sie Freiberufler sind.  Wählen Sie den sicheren Weg und informieren sich über die Existenzgründung beim Zentralverband Raum und Ausstattung.

Alternativ kontaktieren Sie das örtliche Gewerbeamt direkt und klären alle Fragen zur Anmeldung. Das ist eine der kürzesten, zielführenden Varianten. Eine weitere, allerdings aufwendigere Möglichkeit der Information ist, selbstständig im Steuerrecht zu recherchieren, sofern es Ihre Zeit erlaubt. Fündig werden Sie zum Beispiel hier:

  • 18 liefert konkrete Hinweise für Freiberufler,
  • 15 definiert, was eine gewerbliche Tätigkeit ist.

Selbstständig, basierend auf Raumausstatter Weiterbildung, das sollten Sie beachten

Die Antragstellung auf Gewerbeschein muss vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen

  • generell ist die Tätigkeit des Raumausstatters frei von Erlaubnispflicht
  • ein Meistertitel ist nicht Voraussetzung, kann aber keinesfalls schaden
  • beim Ausfüllen des Antrages im Punkt ‚Beschreibung des Tätigkeitsfeldes‘ genau angeben, welche Dienstleistungen den Interessenten als Raumausstatter angeboten werden sollen
  • Nachmeldungen sind kostenpflichtig
  • im Vorfeld der Gewerbeanmeldung erkundigen, welche der geplanten Tätigkeiten sicherheitsrelevant sind. Es können besondere Qualifikationsnachweise erforderlich werden
  • Wichtig zu wissen
    Stuft die Handwerkskammer eine Ihrer Dienstleistungen als fachfremde Leistung ein, kann diese einem anderen Handwerkszweig zugeordnet werden. Daraus könnte sich eine Meisterpflicht ergeben

Die Gewerbeanmeldung

Nutzen Sie eine Checkliste für die Anmeldung beim Gewerbeamt. Denn Sie benötigen dafür Folgendes:

  • Ausweispapiere (gültig)
  • alle erforderlichen Genehmigungen
  • Handwerkskarte
  • Gewerbekarte
  • Führungszeugnis
  • Auskunft des Gewerbezentralregisters

Die Anmeldung online erspart lästige Laufwege und eine Menge Zeit. Je nach technischem Stand der zuständigen Behörde erfolgt sie komplett und vollständig online/digital. In manchen Fällen müssen Originalpapiere entweder persönlich, oder per Post eingereicht bzw. nachgereicht werden.

Marketing betreiben

Auch das Marketing sollten Sie nicht außer Acht lassen. Finden Sie eine eigene Positionierung, kreieren Sie eine eigene Marke und bauen Sie diese aus. Eine Markenberatung kann Ihnen sicher helfen, einen Marketingplan zu erstellen. Damit können Sie Ihre eignen Visionen und Ihr Business nach außen bringen und sichtbar machen, um nicht nur Bekanntheit, sondern auch den Umsatz zu steigern.

Wiedererkennungswert schaffen

Lobenswert und optisch sauber ist es auf jeden Fall, wenn sich nahezu alle Maler, Tapezierer und Raumausstatter in weiße Schutzkleidung hüllen. Diese Erscheinungsbilder sind zu Tausenden im Umlauf. Aber wo ist da der jeweilige Wiedererkennungswert? Auf der Brusttasche gibt oft ein aufgesticktes Firmenlogo Auskunft über den Träger, jedoch erst bei näherem Hinschauen.  Lassen Sie sich etwas einfallen. Kontaktieren Sie zum Beispiel im öffentlichen Leben Institutionen, die das Anbringen eines Firmenschildes von Ihnen an publikumswirksamen Stellen erlauben. Nehmen Sie einen Sport- oder Kulturverein mit ins Boot für die Verbreitung Ihrer Werbung.

Es ist entscheidend, sich im Premiumbereich zu positionieren und von regionalen Mitbewerbern deutlich abzuheben. Schließlich bieten Sie Produkte, Beratung und Handwerksleistungen in Spitzenqualität.

Als Raumausstatter befassen Sie sich mit Visionen. Ihre Aufgaben sind teilweise realistisch, aber auch unrealistisch. Es geht um nichts Geringeres, als einen bis dato unbekannten Interessenten zu überzeugen, Ihr Kunde zu werden. Sie sollen gegen gute Bezahlung die Vorstellungen des Käufers umsetzen. Er soll sich in den neu gestalteten Wohn- oder Arbeitsbereichen gerne aufhalten, soll sich behaglich und hyggelig fühlen. Wenn Sie das geschafft haben, wird es Ihr dauerhafter Käufer werden, der Sie per Mundpropaganda weiterempfehlen wird.

Experten für Unternehmensgründung hinzuziehen

Damit Sie selbst sich auf die Ausarbeitung Ihrer eigenen Ideen und Visionen für ein erfolgreiches Start-up konzentrieren können, zeigt Ihnen ein zertifizierter Berater aus Ihrer Region die richtigen und dazu erforderlichen Wege auf. Er wird Sie bei Verhandlungen mit Investoren oder Kreditgebern begleiten und unterstützen, wenn Sie das wünschen.
Das erklärte Ziel wird sein, Ihre Geschäftsideen vollumfänglich in die Tat umzusetzen und langfristig am Markt zu etablieren. Wir empfehlen Ihnen, einen Berater aus Ihrer näheren Umgebung zu verpflichten. Die Bildung einer Vertrauensbasis ist elementar wichtig. Schauen Sie der Person in die Augen, bevor Sie sich ihr anvertrauen. Achten Sie auf Transparenz und stellen Sie sein Leistungsprofil auf den Prüfstand.

Kooperationen mit (Möbel)unternehmen

Getreu dem Motto: ‚Gemeinsam sind wir stark‘, ist der Beitritt in einen Einkaufsverbund produktiver, als sich im harten Konkurrenzkampf zu bekämpfen. Sich den ‚Feind’zunutze machen, heißt die Devise. Dem übermächtig werdenden Onlinehandel die Stirn bieten, das ist Aufgabe der zahlreichen kleinen und mittelständischen Unternehmen. Nutzen Sie den wachsenden Trend der ganzheitlichen Wohnkonzepte bis hin zum Erlebniskauf.  Versuchen Sie, bei etablierten Marktführern der Möbelbranche als exklusiver Dienstleister für Raumausstattungen Fuß zu fassen. Nutzen und empfehlen Sie deren Möbelangebote, etwa der Markenmöbel Applicata, für Ihre eigene Werbung und Tätigkeiten als Raumausstatter.

Kundenstamm aufbauen

Bedenken Sie bei allen Ihrer Aktivitäten, dass in heutiger Zeit kaum ein Interessent Ihrer Dienstleistungen bei Ihnen auftauchen wird, der nicht bereits vorab Informationen eingeholt hat. Bereits die Tagespresse, sei es analog oder digital, beeinflusst den Leser und seinen Bedarf an Informationen. Deshalb ist es essenziell, unabdinglich, sich permanent auf dem neusten Stand der Technik zu befinden. Überzeugen Sie Käufer durch besten Service, hervorragende Qualität und vorbildliches Geschäftsgebaren. Es klingt zwar abgedroschen, aber zutreffender denn je zuvor: Der Kunde ist König.

Hilfreiche Lektüre für den Raumausstatter

Der Interessent soll im Verlauf des Gesprächs mit Ihnen den Eindruck gewinnen:
‚Hier spreche ich mit einem Fachmann, dem ich mich anvertrauen kann‘.
Die Fachzeitschriften für Raumausstatter „Boden, Wand, Decke“ und „Objekt“ beispielsweise sind wichtige Informationsquellen, die Ihnen die erforderlichen Kenntnisse übermitteln können.

Die regelmäßige Lektüre von Fachzeitschriften sowie das Studium von Merkblättern und Richtlinien werden die Beratungstätigkeit Ihres Experten ergänzend unterstützen. Es kann auch nicht schaden, sich mit den DIN-Normen vertraut zu machen. Sich so umfangreich wie möglich Wissen anzueignen, ist ein bedeutender Schritt in Richtung Alleinstellungsmerkmal und Wiedererkennungswert. Selbstverständlich sollen Sie auch noch praktisch arbeiten und nicht nur lernen. Das können Sie aber nur, wenn Sie Kundschaft haben, die Sie mit Aufträgen eindecken.

Kundenservice ist das A und O

Wo Käufer sind, gibt es auch Reklamationen. Wo Reklamationen sind, sollte ein Reklamationsmanagement zur Verfügung stehen. Ob Sie eine spezielle Serviceabteilung installieren werden, richtet sich nach dem Volumen Ihres Unternehmens.  Ein reklamierender Kunde kostet nichts weiter als Nerven und Geduld. Nicht einmal das kostet er, wenn ein gut eingespieltes, professionelles Reklamationsmanagement betrieben wird.

‚Wozu dieser Aufwand‘, denken Sie. Ganz einfach: Sie erhalten vom reklamierenden Käufer wichtiges Feedback, das ein entscheidender Wettbewerbsvorteil bedeuten kann. Warum das denn? Statistiken belegen, dass rund die Hälfte aller Käufer, die einen Reklamationsgrund haben, diesen nicht anbringen, aus welchen Gründen sei dahingestellt.  Sicher ist: Diese Kundschaft ist für Sie verloren, weil Sie als Unternehmer nichts von der Unzufriedenheit erfahren und somit der Möglichkeit beraubt werden, Korrekturen durchzuführen und Entschädigungen als Wiedergutmachung anzubieten. Ihr erklärtes Ziel kann nur sein: Kundenzufriedenheit! Aber diese Thematik wird an anderer Stelle eingehend beleuchtet.

Fazit

Versetzen Sie sich in die Gedanken, Wünsche und Visionen Ihrer Kunden.
Ihr Know-how in Kombination mit sorgfältiger Betriebsplanung und Führung ist nur eine der zahlreichen Definitionen von zielführendem Marketing. Erfolg ist niemals Zufall, sondern das Ergebnis präziser Planung und Umsetzung. Das gilt auch oder gerade für den Profi in der Raumausstattung. Verlieren Sie Ihr größtes Ziel nicht aus den Augen: Ein absoluter Experte mit fundiertem Fachwissen zu werden, wenn Sie es nicht ohnehin schon sind.

Bleiben Sie stets auf Ballhöhe und lesen Sie auch Literatur, die Ihre Konkurrenten teilweise gar nicht oder nur auszugsweise lesen. Gemeint ist hier – neben anderen – die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen).  Sie wird fälschlicherweise oft derart eingestuft, als wäre sie nur für Architekten wichtig. Deshalb wird sie als wertvoller Lesestoff ignoriert, obwohl sie Passagen enthält, die Hinweise für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen hinsichtlich Innenarchitekten und Raumausstatter liefert. Der Konkurrenz um Längen voraus zu sein, ist sicherlich eine der Zutaten für ein erfolgreiches Businessrezept.

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